hausordnung

sport am türmchen

unsere mission

Um die brachliegende Sportanlage am Türmchen wieder für die Allgemeinheit nutzbar zu machen,
haben sich mehrere Bürger zusammengetan und das Gelände von der Stadt Weilerswist gepachtet.

Die Herrichtung und Säuberung des Geländes erfolgt in Eigenarbeit. Daher ist eine vollständige Wiederherstellung
im Sinne eines gehobenen Amateursportes nicht gegeben. Der Sportplatz dient vornehmlich der Ausübung von sportlichen
Freizeit-Aktivitäten wie Fußballspielen sowie der Durchführung von lokalen sportlichen Veranstaltungen.

Der Sportplatz ist zur Nutzung für alle Weilerswister Bürger freigegeben. Ein allgemeiner Anspruch auf Benutzung der Anlagen besteht nicht. Die genannte Sportanlage verbleibt ungeachtet der eigenverantwortlichen Nutzung durch die Pächter weiterhin eine öffentliche Einrichtung im Sinne des §8 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Sportanlage steht allen Einwohner(inne)n der Gemeinde Weilerswist unter Beachtung der Benutzungsordnung grundsätzlich im Rahmen der nicht durch Vereine belegten Zeiten kostenlos zur Verfügung. Die Leitung des Gesamtbetriebes auf der Sportanlage obliegt dem ortsansässigen/ortsverbundenen Pächtern im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit der Gemeinde Weilerswist. Vereine und Gruppen dürfen die Anlage für ihren regelmäßigen Trainingsbetrieb oder Veranstaltungen nur mit schriftlicher Genehmigung der für den Betrieb der Anlage verantwortlichen Pächtern benutzen.

Durch die allgemeine Benutzung darf der Trainings- und Spielbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
Alle Benutzer sind zur pfleglichen Behandlung der Sportstätten sowie der Sportgeräte angehalten.

notwendigkeit

Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Sportbetriebes sind Rücksichtnahme und die Beachtung aller Vorschriften und Anordnungen notwendig, die einen ungestörten Ablauf des Sportbetriebes ermöglichen und Gefahren verhindern sollen. Das Einzelinteresse ist dem Gesamtinteresse unterzuordnen.

geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für das gesamte Sportgelände mit allen Einrichtungen sowie für alle Personen, die sich auf den Sportanlagen aufhalten.

zuständigkeit und verantwortung

Da es weder einen Platzwart noch eine Aufsicht gibt, sind alle Benutzer verpflichtet, für die Einhaltung der Hausordnung selbst zu sorgen. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Sollten den Pächtern Verstöße gegen die Hausordnung bekannt werden, werden sie ggf. in angemessener Weise reagieren (Schadensersatzansprüche, Entziehung der Nutzungserlaubnis, Hausverbot). Videoüberwachung vorbehalten.

nutzungszeiten

Die Anlage ist durchgehend geöffnet, jedoch sind Sportler aus Lärmschutzgründen gehalten, die Sportanlagen nicht vor 7.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr zu nutzen. Spiele dürfen nur auf den freigegebenen Plätzen ausgeführt werden. Anderweitige Regelungen bedürfen der vorherigen Absprache mit den verantwortlichen Pächtern. Anmeldungen zur Belegung erfolgen über den zuständigen Pächtern. Online-Trainingsplan, Belegungsplan und Kontaktformular finden Sie unter www.sport-am-türmchen.de oder mittels einer schriftlichen Anfrage, die Sie in den Briefkasten am Eingang einwerfen können.

reinhaltung

Alle Nutzer sind für die Sauberkeit auf den Sportanlagen mitverantwortlich. Dies gilt im Besonderen für die Gemeinschaftsräume und die Toiletten. Das Abklopfen des Schmutzes von den Schuhen an den Wänden oder deren Einrichtungen ist verboten. Abfälle gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Sportgeräte und Einrichtungsgegenstände, sowie Wände, dürfen nicht beschriftet, besprüht oder beschmutzt werden.

ordnung

Alle haben die Pflicht, auf der Sportanlage Ordnung zu halten. Hinweisschilder sind zu beachten. Rauchen dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auf Nichtraucher ist Rücksicht zu nehmen. Es gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem Vereinsgelände verboten. Es gilt das Jugendschutzgesetz! Fahrräder sind so abzustellen, dass der Sportbetrieb nicht gestört wird. Das Befahren der Sportanlage mit motorisierten Fahrzeugen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Pächter.

unfallvermeidung / parken

Aus Gründen der Sicherheit ist auf der Sportanlage, außer auf den dafür vorgesehenen Flächen, folgendes untersagt:
1. das Bedienen von Maschinen oder elektrischen Geräten ohne Aufsicht
2. das Moped-, Rad-, Skateboard,- Rollschuh-, Scooterfahren und dgl.
3. das Mitbringen gefährlicher Gegenstände
4. offenes Feuer, Gas- und Kohlegrills
5. das Zustellen der Rettungswege
6. Auf Anordnung der Bürgermeisterin müssen Hunde an der Leine geführt werden. In Gebäuden und auf Sportflächen gilt Hundeverbot.
Das Parken wird ausdrücklich auf eigene Verantwortung nur in den Parkbuchten geduldet. Das Abstellen von Fahrzeugen vor dem direkten Zugang des Sportgeländes sowie das Zustellen der Rettungswege ist allen Personen ausnahmslos untersagt.

haftung seitens der benutzer

Alle Benutzer der Sportanlagen sind verpflichtet, mit allen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umzugehen. Bei vorsätzlichen oder fahrlässig verursachten Schäden können die Pächter der Sport-am-Türmchen und die Stadt Weilerwist Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Eltern haften für Ihre Kinder.

haftungsausschluss, haftungsbeschränkung und haftung gegenüber den benutzern

Das Betreten und Benutzen der Sportanlagen geschieht auf eigene Gefahr. Bitte prüfen Sie vor Spielbeginn auf z. B. Unebenheiten, Unrat, Glas und soweiter. Die Pächter der Sport-am-Türmchen haften nicht für Verluste oder Schäden an Person und Eigentum von Sportlern und Bürgern. Entstandene oder auffällig gewordene Schäden sind umgehend an die Pächter der Sport-am-Türmchen zu melden. Die Pächter haften nicht für Schäden an abgestellten/parkenden Fahrzeugen.

umweltschutz – abfälle und entsorgung

Alle Personen auf den Sportanlagen bemühen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass möglichst wenige Abfälle auf den Sportanlagen entstehen. Abfälle bitte in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen. Auch zum Schutz von Wild bitten wir, die umliegenden Waldstücke von Abfällen jeglicher Art, frei zu halten.

verbote

Den Besuchern des Sportplatzes ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
1. Waffen jeglicher Art
2. Sachen und Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
3. Gassprühdosen, ätzende und färbende Substanzen
Weil die Sportanlage in einem Landschaftsschutzgebiet und in direkter Waldnähe liegt:
4. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
5. Glasflaschen auf der gesamten Sportfläche.
Das Grillen ist auf dem Sportgelände auschließlich im Rahmen von Sportfesten oder Veranstaltungen und nur mit einer schriftliche Genehmigung der Pächter erlaubt. Hunde sind auf den Sportflächen verboten – mit Ausnahme von genehmigten Veranstaltungen mit Hunden (Hunde-Sport/Agility etc.). Weiterhin ist das Betreten und Besteigen von nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielflächen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Maste aller Art und Dächer untersagt.
Werbeflächen sind sichtbar zu belassen bzw. nicht zu verdecken.

werbung

Das Anbringen von Banner, Fahnen und Transparenten ist nur an dafür vorgesehenen Stellen zulässig. Werbeflächen unserer Sponsoren dürfen nicht überdeckt werden. Werbeflächen werden ausschließlich von und durch die Pächter angebracht. Diese Flächen präsentieren Unternehmen, die durch Sach- und Leistungs-Spenden maßgeblich zur Unterhaltung der Sportanlage beitragen. Wir bitten alle Sportler und Bürger, die angebrachte Werbung nicht zu beschädigen. Bei Interesse an eigener Werbung bitte Kontakt aufnehmen.

Wir wünschen allen Sportfreunden und Aktiven viel Spaß und Erfolg auf den Anlagen der „Sport am Türmchen“.

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